Hausbesuche
Hausbesuche werden von Ihrer Gesundheitskasse bewilligt, wenn aufgrund Ihrer Krankheit, Verletzung oder anderer Umstände ein Besuch in der Praxis für Sie nicht in Frage kommt.
Bitten Sie Ihren Hausarzt, dies auf der Verordnung zu vermerken. So erhalten Sie die Kosten für den Hausbesuch später von der Gesundheitskasse erstattet.
Nachfolgend finden Sie eine Liste an Gemeinden, in denen ich Hausbesuche anbiete. Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie in Bezug auf die Möglichkeit eines Hausbesuchs an Ihrem Wohnort eine Frage haben: Kontakt
Bad Vöslau
Gainfarn
Baden
Kottingbrunn
Leobersdorf
Schönau/Triesting
Günselsdorf
Teesdorf
Tattendorf
Oberwaltersdorf
Trumau
Blumau/Neurißhof
Pottendorf
Ebreichsdorf
