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Ablauf der Behandlungsserie, Preisinformationen

 

Verordnung

Voraussetzung für eine physiotherapeutische Behandlung ist eine Verordnung durch ihren Hausarzt oder einen Facharzt. Sollten Sie Hausbesuche benötigen, bitten Sie Ihren Arzt, auch das unbedingt auf der Verordnung zu vermerken. Verordnungen sind nur begrenzt gültig, daher sollten Sie mit der Vereinbarung des ersten Termins nicht zu lange zuwarten.

Bewilligung

Die Österreichische Gesundheitskasse verlangt bis auf Weiteres keine chefärztliche Bewilligung Ihrer Verordnung. Sind Sie bei der SVS (Selbständige) versichert, müssen Sie Ihre Verordnung vor Beginn einer Therapie zur Bewilligung bei der SVS einreichen. Die SVS bietet hierfür auf ihrer Homepage ein entsprechendes Service an.

Befundbesprechung, Verlaufsbesprechung

Für die Festlegung eines effektiven Therapieplans ist zu Beginn einer Behandlungsserie die Erstellung einer Anamnese und eine Erstbefundung erforderlich. Je nach Bedarf werden Verlaufsbesprechungen mit der zu behandelnden Person oder deren/dessen Vertrauensperson geführt. Diese Besprechungen, sowie sämtliche anderen, zur Therapie erforderlichen Abstimmungen, auch telefonisch, sind Teil der verordneten Therapie und somit auch Teil der Behandlungszeit.

Terminvereinbarungen, Terminabsagen

Termine können telefonisch oder am Ende jeder Behandlungseinheit für die folgenden Einheiten vereinbart werden. Absagen von vereinbarten Terminen sind bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Behandlung bekanntzugeben. Absagen, die später erfolgen bzw. Fernbleiben von einem vereinbarten Termin werden zum Tarif dieser Therapieeinheit in Rechnung gestellt. Dies gilt sinngemäß auch für die Erreichbarkeit und Anwesenheit der zu behandelnden Person bei Hausbesuchen.

Abbruch einer Therapiesitzung

Sollte es auf Wunsch der zu behandelnden Person zur vorzeitigen Beendigung einer Therapiesitzung kommen, so wird diese zu der ursprünglich vereinbarten Behandlungsdauer mit dem aktuell gültigen Tarif in Rechnung gestellt. Im Fall eines Hausbesuches entbindet die vorzeitige Beendigung auf Wunsch der zu behandelnden Person die Therapeutin von einem weiteren Verbleib am Hausbesuchsort bis zum Ende der vereinbarten Behandlungszeit.

Honorarnote und Kostenersatz

Eine Begleichung einzelner Therapiestunden kann in bar oder per Überweisung erfolgen. Hausbesuche werden nach Vereinbarung in einer oder zwei Teilrechnungen mittels Überweisung beglichen. Eine Gesamtrechnung wird am Ende einer Behandlungsserie erstellt. Diese kann gemeinsam mit der Verordnung bei der jeweiligen Gesundheitskasse zur Rückvergütung eingereicht werden.

Preisliste

Physiotherapie 30 min    EUR 60,--

Physiotherapie 45 min    EUR 80,--

Physiotherapie 60 min    EUR 100,--

Hausbesuch Pauschale  EUR 30,--

Kilometergeld                  EUR 0,50/km

 

 

 

Hier finden Sie die aktuelle Liste der Kostenerstattung für Physiotherapie der Österreichischen Gesundheitskasse.

Für die aktuellen Tarife zur Kostenerstattung der SVS kontaktieren Sie mich bitte.